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Handyverbot an Schulen: Eine notwendige Maßnahme oder übertrieben?

Das Thema der Handynutzung an Schulen wird zunehmend kontrovers diskutiert. Während Smartphones einen wichtigen Teil des Alltags darstellen und digitale Kompetenzen fördern können, bringen sie auch Herausforderungen wie Ablenkungen, Cybermobbing und die Gefahr von Suchtverhalten mit sich.

Viele Schulen reagieren darauf mit klaren Regelungen, die je nach Altersgruppe unterschiedlich ausfallen. Die Debatte um ein generelles Handyverbot wirft Fragen auf: Ist es sinnvoll, die Nutzung einzuschränken, oder sollten Schüler lernen, verantwortungsvoll mit ihren Geräten umzugehen?

Handyverbot in den Schulen in Neusiedl: Der Umgang mit digitalen Ablenkungen

Handyverbot in den Schulen in Neusiedl

In den Schulen von Neusiedl gilt eine klare Regel: Je jünger die Schüler, desto weniger Smartphones sind erlaubt. Besonders zu Beginn des neuen Schuljahres sorgte die Einführung eines strikten Handyverbots für die Klassen 1 bis 5 im Gymnasium für lautstarken Applaus unter den Eltern. Diese Entscheidung zeigt, wie notwendig ein solches Verbot in den Augen vieler ist.

Warum das Handyverbot an Schulen in Neusiedl?

Direktorin Tanja Bayer-Felzmann, die das Gymnasium in Neusiedl am See leitet, erläutert: „An unserer Schule haben wir festgestellt, dass die Handynutzung während des Unterrichts und in den Pausen zu unerwünschten Ablenkungen führt. Oft beschäftigen sich die Jugendlichen mehr mit ihren Smartphones als mit ihren Mitschülern.“ Das Verbot wurde auch eingeführt, um Problemen wie Cybermobbing und Schummelversuchen entgegenzuwirken. Nun müssen Smartphones bis zum Unterrichtsende in der Garderobe bleiben, um den Fokus wieder stärker auf das Lernen zu lenken. Insbesondere die Jüngeren sollen ermutigt werden, sich auf den Unterricht und soziale Interaktionen zu konzentrieren.

Digitale Bildung ohne Ablenkung

Trotz des Handyverbots ist den Schulen bewusst, dass Smartphones in der heutigen Zeit nicht wegzudenken sind.

„Smartphones sind eigentlich kleine Computer. Der Umgang mit digitalen Technologien muss gelernt werden“

erklärt Bayer-Felzmann.

Ab der 6. Klasse gilt die Handysperre nicht mehr: „Hier nutzen wir Smartphones für Recherchen oder interaktive Lernaktivitäten – jedoch nur unter Aufsicht“, ergänzt sie. In Pausen ist ein kurzer Blick aufs Handy gestattet.

Die jüngeren Schüler, die oft mit Laptops im Unterricht ausgestattet werden, benötigen kein Smartphone, um digitale Kompetenzen zu erwerben.

Das Beispiel der Klosterschule Neusiedl

Ähnlich sieht es Wolfgang Borbely, Direktor der privaten Mittelschule in der Klosterschule. Hier nutzen alle Schüler iPads für den Unterricht, und Smartphones bleiben im Spind. „Wir behandeln Themen wie Cybermobbing und Rechte am Bild in verschiedenen Fächern. Zusätzlich bieten wir Seminare zu digitalen Sicherheitsthemen für Schüler und Eltern an“, so Borbely.

Handygaragen im Unterricht

An der öffentlichen Sportmittelschule werden sogenannte „Handygaragen“ eingeführt, in denen Smartphones sicher verwahrt werden. Direktorin Margit Luisser berichtet: „Die Handygarage wurde speziell für uns angefertigt und ermöglicht ein entspanntes Lernen, da Handys nicht ablenken.“ Sie sieht in der Handynutzung ein Suchtpotenzial: „Jugendliche fühlen sich bereits durch die Möglichkeit, Nachrichten zu erhalten, gestresst und abgelenkt. Das kann sich negativ auf ihre Lernbereitschaft auswirken.“ Dennoch plädiert sie nicht für ein generelles Verbot, sondern für kontrollierte Nutzung.

Pragmatismus in höheren Schulen

In höheren Schulen wird der Umgang mit Handys weniger streng geregelt. Hannes Nitschinger, Direktor der Akademie der Wirtschaft, spricht von einem „teilweisen Handyverbot“. „Wir sehen die Möglichkeiten, Smartphones sinnvoll im Unterricht zu nutzen, beispielsweise für Recherchen oder Sprachapps. Handys müssen jedoch lautlos sein und dürfen den Unterricht nicht stören“, erklärt er. In den Pausen sind Handys erlaubt, und viele Schüler nutzen die Zeit auch, um alte Spiele wie Karten zu spielen.

Probleme langfristig angehen

Alexandra Laminger, Direktorin am Pannoneum, meint: „Ein generelles Handyverbot löst die Probleme nicht. Ziel ist es, den Schülern einen gesunden und sinnvollen Umgang mit Smartphones zu vermitteln.“ Ihre Schule erlaubt den Lehrern, die Nutzung der Handys im Unterricht zu regeln.

Das neue Handyverbot im Gymnasium hat bereits positive Auswirkungen gezeigt: Die Jugendlichen verbringen in den Pausen wieder mehr Zeit im Freien und nutzen den Pausenhof als sozialen Treffpunkt.

FAQ „Handyverbot an Schulen“

Warum darf ich mein Handy nicht in der Schule benutzen?

Das Mitnehmen von Handys in die Schule kann also Cyber-Mobbing fördern. Auf dem Schulgelände wird die Kommunikation lieber auf virtuellem Weg gesucht, somit leiden darunter reale Konversationen mit den Mitschüler:innen. Die Handys werden zu Hause kaum noch aus der Hand gelegt

Wie lange darf ein Lehrer das Handy in Österreich wegnehmen?

In puncto Handy Abnehmen gilt: Lehrer*innen dürfen Gegenstände dann abnehmen, wenn sie die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören. Das Handy darf auch abgenommen werden, wenn es zum Schummeln verwendet wird. Allerdings muss der*die Lehrer*in das Handy am Ende der Unterrichtsstunde zurückgeben!

Ist Handy ein Grundrecht?

Das Mitführen von Handys gehört zum Grundrecht auf Persönlichkeitsentfaltung. Außerdem müssen das Eigentumsrecht und das Recht auf Kommunikation beachtet werden.

Sollten Grundschüler ein Handy haben?

Pädagoginnen und Pädagogen empfehlen, dass Grundschulkinder frühestens mit neun Jahren ein einfaches eigenes Handy bekommen sollten – noch kein Smartphone!

Was sind die Vorteile von einem Handy?

Die unbestrittenen Vorteile des Handys liegen zum Beispiel in der Erreichbarkeit von Familienmitgliedern untereinander, dem erhöhten Sicherheitsgefühl, Notruffunktion und den vielfältigen Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung und der Unterhaltung.

Was ist auf dem Handy strafbar?

Wenn sie Ton- oder Bildaufnahmen, zum Beispiel mit ihrem Handy, von jemand anderen ohne dessen Zustimmung anfertigen, erfüllt diese Handlung den Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB. Strafbar ist es auch, solche unbefugten Aufnahmen zu gebrauchen oder Dritten zugänglich zu machen.

In welchem Alter Handy?

Es wird empfohlen, Kindern frühestens ab 9 Jahren, besser frühestens ab 12 Jahren, ein eigenes Smartphone mit eingeschränktem Internetzugang zu überlassen. In diesem Alter sind sie dann meist auch reif genug, um allmählich selbstständig Erfahrungen mit dem Internet und Apps zu sammeln.

Quelle: https://www.bvz.at/neusiedl/smartphones-im-unterricht-handyverbot-neusiedls-schulen-gehen-unterschiedliche-wege-438925142

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