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Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Mobbing: Deine Rechte am Arbeitsplatz

Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Mobbing: Deine Rechte am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?

Mobbing am Arbeitsplatz kann in vielen Formen auftreten – von subtilen Bemerkungen bis hin zu offener Ausgrenzung oder Bedrohung. Oft handelt es sich um ein systematisches Verhalten, das über einen längeren Zeitraum hinweg andauert.

Auch in Schulen, wo ein Handyverbot an Schulen diskutiert wird, können Mobbing und Belästigungen erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen haben.

Typische Mobbinghandlungen können sein:

  • Ständige Kritik an der Arbeit
  • Verbreitung von Gerüchten und falschen Informationen
  • Soziale Isolation oder Ausschluss von Teambesprechungen
  • Beleidigungen oder Drohungen, sowohl verbal als auch schriftlich
Mobbing unterscheidet sich von gelegentlichen Konflikten oder Missverständnissen durch die Häufigkeit und Absicht der Handlungen, die darauf abzielen, die betroffene Person psychisch zu belasten.

Rechtsgrundlagen für Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Mobbing

schadensersatz bei mobbing

Es gibt verschiedene Gesetze, die Arbeitnehmer vor Mobbing schützen und Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ermöglichen. Zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen zählen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Gesetz
Relevante Schutzfunktion
BGB (§§ 823 ff.)
Ermöglicht Schadensersatzansprüche bei unerlaubten Handlungen
AGG
Schutz vor Diskriminierung und Mobbing aus Gründen wie Rasse, Geschlecht oder Religion
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitgeberpflichten zur Prävention von Mobbing und Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer
Diese gesetzlichen Regelungen sind entscheidend, um Betroffenen den Weg zu rechtlichen Maßnahmen zu ebnen.

Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatz

Damit ein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem die Beweispflicht des Betroffenen.

Es muss nachgewiesen werden, dass Mobbing vorliegt und dadurch ein konkreter Schaden entstanden ist.

Schritte, um den Schadensersatzanspruch zu sichern:

  • Dokumentation: Führen eines Mobbingtagebuchs mit genauen Daten und Vorfällen.
  • Zeugen: Kollegen oder Dritte, die Mobbinghandlungen bestätigen können.
  • Arztberichte: Nachweis über gesundheitliche Schäden (z. B. durch psychische Belastungen).
Wichtig ist, dass alle Vorfälle detailliert dokumentiert werden, um später vor Gericht oder in Verhandlungen Beweise vorlegen zu können.

Schmerzensgeldanspruch bei Mobbing

Neben dem Schadensersatz für konkrete finanzielle Schäden haben Betroffene auch Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieser Anspruch deckt die immateriellen Schäden ab, die durch psychische oder physische Leiden entstehen.

Mögliche Ursachen für Schmerzensgeld bei Mobbing am Arbeitsplatz:

  • Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Burnout oder Angstzustände
  • Körperliche Beschwerden infolge von Stress (z. B. Bluthochdruck, Schlafstörungen)
  • Langfristige Beeinträchtigung der Lebensqualität
Kriterien für die Schmerzensgeldhöhe
Möglicher Einfluss auf die Höhe des Anspruchs
Schwere der psychischen Schäden
Je stärker die Auswirkungen, desto höher das Schmerzensgeld
Dauer des Mobbings
Lang anhaltendes Mobbing führt oft zu höheren Ansprüchen
Nachweis der Tat
Eindeutige Beweise erhöhen die Chancen auf eine höhere Summe
Gerichte ziehen verschiedene Faktoren in Betracht, um die Höhe des Schmerzensgeldes festzulegen, und orientieren sich dabei oft an früheren Urteilen.

Der Weg zur Entschädigung: Schritte für Betroffene

Mobbingopfer sollten sich frühzeitig Unterstützung holen und den rechtlichen Weg gut vorbereiten. Es gibt verschiedene Maßnahmen, die ergriffen werden können, um Entschädigungen zu erlangen.

Typische Schritte für Betroffene:

  • Gespräche mit dem Arbeitgeber: Frühzeitig das Gespräch suchen und Mobbing melden.
  • Betriebsrat oder Vertrauensperson: Unterstützung durch betriebliche Instanzen.
  • Rechtsanwalt hinzuziehen: Ein Anwalt kann helfen, rechtliche Schritte zu planen und vor Gericht zu gehen.
  • Mediation oder Klage: In schweren Fällen kann eine Mediation oder eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig sein.
Betroffene sollten sich nicht scheuen, Hilfe von außen zu suchen und konsequent gegen Mobbing vorzugehen, um langfristige psychische und physische Schäden zu vermeiden.

Prävention und Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz

schutz vor mobbing

Die Verantwortung für die Prävention von Mobbing liegt auch beim Arbeitgeber. Unternehmen sollten Maßnahmen ergreifen, um Mobbing vorzubeugen und eine respektvolle Arbeitsumgebung zu fördern.

Maßnahmen zur Mobbingprävention:

  • Regelmäßige Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter
  • Einführung von Anti-Mobbing-Richtlinien und einem klaren Beschwerdeverfahren
  • Stärkung des betrieblichen Zusammenhalts durch Teambuilding-Maßnahmen
  • Einrichtung von Anti-Mobbing-Beauftragten oder Anlaufstellen im Unternehmen

Fazit: Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Mobbing

Opfer von Mobbing haben das Recht auf Entschädigung und sollten die ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel nutzen. Es ist wichtig, Mobbing am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen, Beweise zu sammeln und den rechtlichen Weg nicht zu scheuen.

Nur so können Betroffene den ihnen zustehenden Schadensersatz und Schmerzensgeld erlangen.

Häufig gestellte Fragen: Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Mobbing

Wie hoch ist Schmerzensgeld bei Mobbing?

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei Mobbing variiert je nach Einzelfall und wird durch verschiedene Faktoren bestimmt, wie:
  • Schwere der psychischen Schäden: Je intensiver die Folgen (z. B. Depressionen oder Burnout), desto höher kann das Schmerzensgeld ausfallen.
  • Dauer des Mobbings: Lang andauernde Mobbinghandlungen erhöhen in der Regel die Entschädigungssumme.
  • Beweislage: Klare Beweise (z. B. Zeugenaussagen oder Dokumentationen) können die Chancen auf ein höheres Schmerzensgeld erhöhen.
Typische Schmerzensgeldsummen liegen zwischen 1.000 und 50.000 Euro, abhängig vom individuellen Fall und Gerichtsurteil.

Kann man Kollegen wegen Mobbing verklagen?

Ja, Betroffene können in schweren Fällen direkt gegen Kollegen oder Vorgesetzte klagen, die sie mobben. Hierzu müssen jedoch klare Beweise vorliegen. Die Schritte umfassen:
  1. Dokumentation des Mobbings: Mobbingtagebuch, Zeugen und E-Mails sichern.
  2. Gespräch mit dem Arbeitgeber: Mobbingvorfälle melden und Lösungen suchen.
  3. Rechtsanwalt einschalten: Anwalt für Arbeitsrecht kann bei der Klage unterstützen.
Zusätzlich kann auch der Arbeitgeber verklagt werden, wenn er seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt und Mobbing nicht verhindert.

Wann ist der Tatbestand des Mobbings erfüllt?

Mobbing liegt vor, wenn folgende Punkte gegeben sind:
Kriterium
Beschreibung
Systematische Handlungen
Das Verhalten wiederholt sich regelmäßig über einen längeren Zeitraum.
Zielgerichtete Schädigung
Das Verhalten zielt darauf ab, das Opfer psychisch oder sozial zu isolieren.
Negative Folgen
Das Mobbing führt zu physischen, psychischen oder sozialen Schäden.
Ein einmaliger Konflikt stellt in der Regel kein Mobbing dar. Wichtig ist, dass die Handlungen über einen längeren Zeitraum systematisch und zielgerichtet stattfinden.

Kann man gekündigt werden, wenn man gemobbt wird?

Es ist unrechtmäßig, einen Arbeitnehmer zu kündigen, weil er Mobbing am Arbeitsplatz erfährt. Wenn jedoch das Arbeitsverhältnis aufgrund von Mobbing stark belastet ist, kann der Arbeitgeber versuchen, den Betroffenen zu kündigen. In solchen Fällen sollte man:
  • Rechtsanwalt einschalten: Ein Anwalt kann gegen die Kündigung vorgehen.
  • Betriebsrat informieren: Betriebsräte können bei unrechtmäßigen Kündigungen einschreiten.
  • Schutz durch Gerichte: Mobbingopfer sind durch Arbeitsgesetze geschützt und können gegen ungerechtfertigte Kündigungen klagen.

Wie lange kann ein Arzt wegen Mobbing krankschreiben?

Ein Arzt kann eine Krankschreibung bei Mobbing so lange ausstellen, wie der gesundheitliche Zustand des Betroffenen es erfordert. Die Dauer hängt stark von der individuellen Situation ab.
Typische Krankheitszeiträume:
  • Kurzfristig: 1–2 Wochen bei leichteren psychischen Belastungen.
  • Langfristig: Mehrere Monate bei schwerwiegenden psychischen Erkrankungen (z. B. Depressionen, Burnout).
Ärzte stellen die Krankschreibung meist fortlaufend aus und überprüfen regelmäßig den Zustand des Betroffenen, um die richtige Dauer zu bestimmen.
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