Wer Vermögen durch eine Erbschaft oder Schenkung erhält, muss sich in Österreich mit steuerlichen Fragen auseinandersetzen – auch wenn es auf den ersten Blick so scheint, als gäbe es keine Abgaben. In Wahrheit ist das Thema vielschichtig. Die Erbschaftssteuer in Österreich wurde zwar 2008 abgeschafft, doch das bedeutet nicht, dass der Vermögensübergang vollständig steuerfrei ist. Stattdessen greifen andere Regelungen wie die Grunderwerbsteuer, Meldepflichten und genaue Vorgaben zur Bewertung des Vermögens.
Dieser Beitrag erklärt dir, warum du dich mit der Erbschaftssteuer in Österreich beschäftigen solltest, auch wenn es sie formal nicht mehr gibt. Du erfährst, wann du trotzdem Steuern zahlen musst, wie du mit Immobilien umgehst und welche Pflichten gegenüber dem Finanzamt bestehen. Ein Muss für alle, die geerbt haben oder eine größere Schenkung planen.
Was ist die Erbschaftssteuer und was war ihre Funktion?
Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf den Erwerb von Vermögen nach dem Tod einer Person erhoben wurde. Sie diente dem Zweck, größere Vermögen beim Übergang auf die nächste Generation steuerlich zu erfassen und damit zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beizutragen.
Dabei war der Steuersatz abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe sowie vom Wert der Zuwendung. Die Bemessungsgrundlage war in vielen Fällen der Verkehrswert des geerbten Vermögens, insbesondere bei Immobilien oder Betrieben. Die besteuerung war ein Instrument zur sozialen Ausgewogenheit, denn durch sie sollten sehr große Erbschaften entsprechend stärker belastet werden.
Erbschaftssteuer in Österreich: Historie, Abschaffung und heutiger Stand
Die Erbschaftssteuer in Österreich wurde im August 2008 aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs abgeschafft. Grund war die Ungleichbehandlung von Geldvermögen und Immobilien, da deren Bewertung unterschiedlich erfolgte. Die Folge, ab dem genannten Datum mussten Erben keine Erbschaftssteuer in Österreich mehr zahlen.
Allerdings bedeutet die Abschaffung nicht, dass Erbschaften steuerlich irrelevant sind. Zwar fällt keine klassische Erbschaftssteuer mehr an, jedoch greifen andere steuerliche Regelungen, insbesondere bei der Übertragung von Immobilien oder Betrieben. Die Frage „gibt es keine Erbschaftssteuer in Österreich?“ muss daher differenziert beantwortet werden.
Auch Schenkungen sind seitdem nicht mehr direkt steuerpflichtig. Dennoch gilt es, bestimmte Meldepflichten und Anzeigevorgaben zu beachten. Diese Regelungen sorgen dafür, dass große vermögensübertragungen weiterhin staatlich kontrolliert werden.
Wie wird in Österreich aktuell geerbtes Vermögen behandelt?
Trotz des Wegfalls der Erbschaftssteuer in Österreich bedeutet eine Erbschaft nicht automatisch Steuerfreiheit. Besonders bei der Übertragung einer Immobilie kommt es zur Veranlagung der Grunderwerbsteuer. Diese ersetzt faktisch die frühere Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Liegenschaften und Grundstücken.
Für Erben bedeutet das, dass sie in der Regel 3,5 % des Verkehrswerts der Liegenschaft als Steuer abführen müssen – bei Übertragungen innerhalb der Familie gilt jedoch eine Stufenregelung. Bei einem Verkehrswert unter 1.000 Euro fällt keine Steuer an. Der Einheitswert kann zur Anwendung kommen, wenn es sich um einen begünstigten Erwerb handelt.
Außerdem ist zu beachten, dass unentgeltliche Erwerbe wie Schenkungen und Erbschaften im Immobilienbereich zu einem späteren Zeitpunkt zu steuerlichen Nachteilen führen können, etwa beim Wiederverkauf.
Schenkung statt Erbschaft: Was du wissen musst
Die Schenkung ist eine Form des unentgeltlichen Erwerbs, bei der Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen wird. Sie kann aus strategischen Gründen interessant sein, etwa um eine geregelte Nachfolge zu ermöglichen oder steuerliche Vorteile zu nutzen.
Auch wenn die schenkungssteuer in Österreich abgeschafft wurde, ist die Meldepflicht geblieben. Wer eine größere Zuwendung erhält – sei es Bargeld, eine Immobilie oder Unternehmensanteile – muss dies dem Finanzamt melden. Die anzeigepflicht greift insbesondere ab Beträgen von 15.000 Euro pro Jahr, wobei es Ausnahmen für Gelegenheitsgeschenke gibt.
Die schenkung bietet rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, birgt aber auch Risiken – etwa bei einer späteren Anrechnung im Erbfall. Fachliche Beratung ist hier dringend zu empfehlen.
Immobilien und Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichem Erwerb
Die Übertragung von Immobilien im Wege der Erbschaft oder Schenkung zieht in Österreich stets die Grunderwerbsteuer nach sich. Diese beträgt standardmäßig 3,5 %, wird bei engen Familienangehörigen aber gestaffelt berechnet.
Für Erben bedeutet das: Selbst wenn keine Erbschaftssteuer in Österreich fällig wird, ist der Übergang von Grundstück oder Liegenschaft nicht kostenlos. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Verkehrswert, bei bestimmten Konstellationen auch nach dem Einheitswert.
Seit 2008 abgeschafft, ist die klassische Erbschaftssteuer für Immobilien durch die Grunderwerbsteuer de facto ersetzt worden. Besonders bei wertvollen Objekten oder Betriebsimmobilien kann die Steuerlast beträchtlich sein.
Die Meldepflicht bei Erbschaften und Schenkungen
Wer eine Erbschaft oder Schenkung erhält, unterliegt in Österreich der Meldepflicht. Diese gilt unabhängig davon, ob eine Steuer anfällt oder nicht. Das Finanzamt verlangt, dass unentgeltliche Erwerbe – besonders Schenkungen zwischen Angehörigen – innerhalb von einem Monat gemeldet werden.
Die Meldepflicht bei Erbschaften greift bei Vermögensübertragungen über 15.000 Euro innerhalb eines Jahres oder bei Immobilien. Wird die Meldung unterlassen, drohen Strafen – auch wenn keine Steuer zu zahlen wäre. Die anzeigepflicht ist somit ein zentrales Element zur Sicherstellung steuerlicher Kontrolle.
Diese Regelungen gelten auch für sogenannte Stiftungseingangssteuern, etwa wenn Vermögen an eine Privatstiftung übertragen wird.
Bewertung des Vermögens: Verkehrswert, Einheitswert und Freibeträge
Zur Ermittlung der steuerlichen Belastung wird das übertragene Vermögen bewertet. In Deutschland gilt dabei der Verkehrswert, in Österreich kommt oft der Einheitswert zum Einsatz – letzterer ist in der Regel deutlich niedriger und damit günstiger.
Auch wenn es in Österreich keine klassischen Freibeträge mehr gibt, beeinflusst die Art der Bewertung die Berechnung der Grunderwerbsteuer. Die Auswahl der Bewertungsmethode kann also erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Die richtige Einschätzung des Werts einer Immobilie, eines Betriebs oder größerer Geldsummen ist entscheidend – sowohl bei der Schenkung als auch bei der Erbschaft.
Unterschiede zu Deutschland: Erbschaftssteuer im Vergleich
Im Gegensatz zu Österreich existiert in Deutschland weiterhin eine Erbschaftssteuer, deren Steuersatz je nach Höhe der Erbschaft und Verwandtschaftsgrad gestaffelt ist. Während ein Ehegatte in Deutschland einen Freibetrag von 500.000 Euro genießt, müssen entfernte Verwandte oder Freunde mit erheblichen Abgaben rechnen.
Die besteuerung von erbschaften erfolgt dort umfassend, mit jährlich angepassten Regelungen. In Österreich hingegen bleibt die Diskussion um die Erbschaftssteuer in Österreich politisch brisant – auch weil Österreich damit in Europa eine Ausnahme darstellt.
Die Frage, ob man bei einer Erbschaftssteuer zwischen zwei und 60 Prozent wie in anderen Ländern mitziehen sollte, wird immer wieder aufgeworfen.
Die politische Diskussion um die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer in Österreich
Seit Jahren gibt es politische Bestrebungen zur wiedereinführung der Erbschaftssteuer in Österreich. Besonders Parteien wie die SPÖ fordern, hohe Erbschaften wieder zu besteuern, um mehr Gerechtigkeit zu schaffen und Einnahmen für den Sozialstaat zu generieren.
Die Argumente sind klar, wenn jemand über 1 Million Euro erbt, soll das steuerlich erfasst werden. Kritiker fürchten hingegen eine zusätzliche Belastung für Familienbetriebe oder Immobilienbesitzer. Die Debatte um die Erbschaftssteuer in Österreich bleibt ein Thema mit Sprengkraft.
Die Entscheidung darüber, ob und wie die Erbschaftssteuer zurückkehrt, liegt letztlich beim Gesetzgeber – doch der öffentliche Druck nimmt zu.
Fazit: Erbschaftssteuer in Österreich
Auch wenn es formal keine Erbschaftssteuer in Österreich mehr gibt, sind Erben und Beschenkte nicht automatisch von steuerlichen Pflichten befreit. Besonders bei Immobilien greifen Regelungen wie die Grunderwerbsteuer und detaillierte Meldepflichten beim Finanzamt.
Wichtig ist, dass du dich bei einer größeren Schenkung oder Erbschaft rechtzeitig informierst, deinen Fall bewerten lässt und auf eine korrekte anzeige achtest. Die Regelungen sind komplex – und Fehler können teuer werden.
Ob die Erbschaftssteuer in Österreich eines Tages zurückkommt, bleibt offen. Sicher ist nur, wer vorsorgt und seine Vermögensübergaben gut plant, kann Risiken minimieren und Überraschungen vermeiden.
FAQs: Ihre Fragen zum Thema „Erbschaftssteuer in Österreich“ beantwortet
Wie hoch ist in Österreich die Erbschaftssteuer?
- Seit August 2008 gibt es in Österreich keine Erbschaftssteuer mehr.
- Der Erwerb von Vermögen durch Erbschaft ist nicht steuerpflichtig im klassischen Sinn.
- Stattdessen fällt bei Immobilien die Grunderwerbsteuer an – sie ersetzt de facto die frühere Erbschaftssteuer.
- Diese beträgt 3,5 % des Grundstückswertes, bei nahen Angehörigen wird sie gestaffelt berechnet (z. B. 0,5 % bis 0,5 Mio. €).
- Die Erbschaft selbst muss unter Umständen beim Finanzamt gemeldet werden (Meldepflicht), auch wenn keine Steuer anfällt.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei 100.000 €?
In Österreich fällt bei einer Erbschaft von 100.000 € keine Erbschaftssteuer an, da sie seit 2008 abgeschafft wurde.
Geht es bei dieser Summe jedoch um eine Immobilie, kommt die Grunderwerbsteuer zur Anwendung. Bei einem Immobilienwert von 100.000 € und Vererbung an nahe Angehörige wäre die Steuer durch die Stufentarife deutlich reduziert – sie läge bei etwa 1.000–2.000 €, abhängig vom Einzelfall.
Was muss ich zahlen, wenn ich ein Haus erbe in Österreich?
Wer in Österreich ein Haus erbt, muss keine Erbschaftssteuer bezahlen, aber:
- Grunderwerbsteuer wird fällig – auch bei unentgeltlichem Erwerb (Erbschaft, Schenkung).
- Die Steuer berechnet sich nach dem Verkehrswert des Hauses.
- Bei Übertragungen innerhalb der Familie gelten begünstigte Steuersätze:
- 0,5 % für die ersten 250.000 €
- 2 % für die nächsten 150.000 €
- 3,5 % ab 400.000 €
- Zusätzlich fallen oft Eintragungsgebühren für das Grundbuch (1,1 % des Werts) an.
- Die Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt gilt auch hier.
Welches Erbrecht gilt für Deutsche in Österreich?
Kriterium | Regelung für Deutsche in Österreich |
---|---|
Wohnsitz in Österreich | Österreichisches Erbrecht gilt automatisch |
Letzter gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland | Deutsches Erbrecht, sofern kein Testament mit Rechtswahl |
Testament mit Rechtswahl | Es kann deutsches oder österreichisches Erbrecht gewählt werden |
Unbewegliches Vermögen (z. B. Immobilien) | Immer nach österreichischem Recht, wenn in Österreich gelegen |
Pflichtteil | Unterschiede im Pflichtteilsrecht zwischen den Ländern möglich |
EU-Erbrechtsverordnung | Regelt grenzüberschreitende Fälle, seit 2015 gültig |