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Burgenländische Landtagswahl am 19. Jänner 2025

Die Burgenländerinnen und Burgenländer wählen am 19. Jänner 2025 einen neuen Landtag. Dies gab Landeshauptmann Hans Peter Doskozil nach der jüngsten Sitzung der Landesregierung bekannt. Mit dem festgelegten Termin wird die laufende Legislaturperiode planmäßig abgeschlossen. Doskozil betonte, dass ein kurzer, sparsamer und fairer Wahlkampf angestrebt wird

Wahltag und Wahlberechtigung zur Landtagswahl

Landtagswahl Burgenland

Die Wahl zur 23. Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtags wird am Sonntag, den 19. Jänner 2025, stattfinden. Der Stichtag wurde auf den 29. Oktober 2024 festgelegt. Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und im Burgenland ihren Wohnsitz haben.

Regulärer Ablauf der Regierungsperiode

Landeshauptmann Doskozil hob hervor, dass mit dem Wahltermin am 19. Jänner die aktuelle fünfjährige Regierungsperiode ausgeschöpft wird. „Damit ist sichergestellt, dass bis zum Ende der Periode gearbeitet wird und die nächste Regierungsperiode rasch nach dem Jahreswechsel anlaufen kann“, erklärte Doskozil. Gemeinsam mit der festgelegten Wahlkampfkostenobergrenze soll ein kurzer und sparsamer Wahlkampf gewährleistet werden.

Vorgezogener Wahltag und Fokus auf Inhalte

Ein vorgezogener Wahltag wurde für Freitag, den 10. Jänner 2025, angesetzt. Landeshauptmann Doskozil betonte, dass er sich gemeinsam mit seinem Team bis zum Ende der Periode auf die inhaltliche Arbeit und die gesteckten Ziele für das Burgenland konzentrieren werde.

Rechtliche Grundlagen und Konstituierung des neuen Landtags

Da die konstituierende Sitzung des aktuellen Landtags am 17. Februar 2020 stattfand, wird die Wahl gemäß dem Landes-Verfassungsgesetz (L-VG) so angesetzt, dass der neu gewählte Landtag am 18. Februar 2025 zusammentreten kann. Ein gesonderter Auflösungsbeschluss des Landtags ist dafür nicht erforderlich.

FAQ „Landtagswahl“

Was ist die Landtagswahl?

Das gesetzgebende Organ eines Bundeslandes ist der Landtag. In Österreich gibt es somit neun Landtage, für jedes Bundesland einen.

Die Landtagswahlen sind Wahlen auf Landesebene, bei denen die Bürger:innen ihre Landesregierungen wählen. Die gewählten Abgeordneten vertreten im Landtag die Interessen der Bürger:innen ihres Bundeslandes und gestalten auf Landesebene die politische Arbeit.

Die Wahl zum Landtag ist eine von fünf allgemeinen Wahlen in Österreich. Neben der Landtagswahl, die in jedem Bundesland abgehalten wird, zählen auch die Gemeinderatswahlen, die Bundespräsident:innenwahl,

die Nationalratswahl und die EU-Wahl zu den allgemeinen Wahlen. Neben dem Wahlgrundsatz der Allgemeinheit müssen diese Wahlen auch frei, geheim, gleich, persönlich und unmittelbar sein.

Wer darf bei der Landtagswahl wählen?

In Österreich dürfen bei der Landtagswahl alle österreichischen Staatsbürger:innen wählen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und im jeweiligen Bundesland ihren Hauptwohnsitz haben.

Zudem dürfen keine Ausschlussgründe, die das Wahlrecht einschränken, aufrecht sein.

In einigen Bundesländern gibt es für die Wahlberechtigung spezielle Regelungen:

Im Burgenland muss kein Hauptwohnsitz bestehen, um bei der Landtagswahl aktiv wahlberechtigt zu sein. Es muss jedoch eine Wohnsitzmeldung im Burgenland aufrecht sein und dieser Wohnsitz muss zum Lebensmittelpunkt zählen, kann somit auch beruflicher Natur sein.

Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg: Österreichische Staatsbürger:innen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben (sogenannte Auslandsösterreicher:innen), sind in diesen vier Bundesländern bei den jeweiligen Landtagswahlen wahlberechtigt. Dazu muss im jeweiligen Bundesland jedoch eine Meldung des Hauptwohnsitzes bestanden haben, bevor dieser ins Ausland verlegt wurde.

Wie wähle ich bei der Landtagswahl richtig?

Bei der Landtagswahl kann die Stimmabgabe mittels Briefwahl bereits vor dem Wahltag erfolgen. Im Wahllokal ist eine Stimmabgabe am Wahltag während der Öffnungszeiten des Wahllokals möglich.

Die Briefwahl ermöglicht es Personen, die am Wahltag verhindert sind, bereits vorab ihre Stimme abzugeben. Dafür muss rechtzeitig eine Wahlkarte beantragt werden. Diese wird an die gewünschte Adresse geschickt. Die Stimmabgabe kann dann im In- und Ausland an jedem beliebigen Ort erfolgen, beispielsweise zu Hause oder im Urlaub. Der ausgefüllte Stimmzettel wird in das blaue Wahlkuvert gegeben und dieses dann in die Wahlkarte. Auf der Außenseite der Wahlkarte muss noch die eidesstattliche Erklärung unterzeichnet werden und schon kann die verschlossene Wahlkarte postalisch übermittelt werden.

Bei der Stimmabgabe im Wahllokal müssen sich die Wähler:innen mit einem Lichtbildausweis identifizieren. Danach wird dem:der Wähler:in der Stimmzettel ausgehändigt. Um die Integrität der Wähler:innen sicherzustellen, wird der Stimmzettel in der Wahlkabine ausgefüllt. Nach dem Ausfüllen wird der Stimmzettel gefaltet und in die Wahlurne eingeworfen.

Tipps zum Ausfüllen des Stimmzettels:

  • Die Stimmabgabe für eine Partei (Wähler:innengruppe) erfolgt durch eine klare Markierung im Kreis, das verhindert die Ungültigkeit der Stimmabgabe.
  • Als Markierung kann ein Kreuz, aber auch jedes beliebige andere Zeichen verwendet werden, beispielsweise ein senkrechter Strich oder ein Häkchen. Auch eine Partei zu unterstreichen, ist eine gültige Stimmabgabe.
  • Bei der Vergabe von Vorzugsstimmen kann der Name oder die Reihungsnummer des:der Kandidierenden eingetragen werden. Wichtig ist, darauf zu achten, die Vorzugsstimme im Rahmen der bereits angekreuzten Wähler:innengruppe zu geben.

Wie viele Stimmen hat man bei der Landtagswahl?

Bei der Landtagswahl können Wähler:innen eine Listenstimme, das heißt eine Stimme für eine Partei, abgeben. Zusätzlich können Vorzugsstimmen für bevorzugte Kandidierende vergeben werden. Je mehr Vorzugsstimmen Kandidierende erhalten, desto höher ist ihre Chance, in den Landtag einzuziehen. Die Vorzugsstimme ist somit eine Möglichkeit, bestimmte Kandidierende zu unterstützen.

Die Stimmen werden nach dem Verhältniswahlrecht ausgezählt. Die Ergebnisse einer Landtagswahl entscheiden darüber, welche Partei die Landesregierung bildet. Je nach Wahlergebnis kann auch eine Koalition zwischen politischen Parteien gebildet werden, um eine Mehrheit im Landtag zu erreichen.

Diese Mehrheit ist wichtig, um auf Landesebene Gesetze verabschieden zu können. Durch diese Gesetzgebungsfunktion auf Landesebene hat der Landtag großen Einfluss auf das tägliche Leben der Bürger:innen des jeweiligen Bundeslandes.

Wann ist die nächste Landtagswahl?

Die Wahltermine zum Landtag sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auch die Wahlperiode ist nicht in jedem Bundesland gleich.

Hier finden Sie die nächsten Termine für die Landtagswahlen

 

 

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