Wird unbezahlter Urlaub von den Urlaubstagen abgezogen?Unbezahlter Urlaub ist für viele Arbeitnehmer eine flexible Möglichkeit, sich zusätzliche Freizeit zu nehmen – sei es für eine längere Reise, familiäre Verpflichtungen oder einfach zur Erholung. Doch was passiert mit dem Urlaubsanspruch, der Versicherung und der Vergütung, wenn man eine Zeit lang unbezahlt freigestellt ist?
Wird der unbezahlte Urlaub von den Urlaubstagen abgezogen, oder bleibt der Anspruch bestehen? In diesem Artikel erfährst du, welche Regelungen laut Arbeitsrecht gelten, wie du unbezahlten Urlaub beantragen kannst und worauf du bei Berechnung, Versicherung und Gehalt achten solltest.
Was bedeutet unbezahlter Urlaub?
Unbezahlter Urlaub ist eine arbeitsfreie Zeit, in der der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber freigestellt wird, ohne dass er dafür Lohn erhält. Es handelt sich also um eine Freistellung ohne Vergütung. Die Dauer des unbezahlten Urlaubs kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten reichen und wird in der Regel schriftlich vereinbart.
Im Gegensatz zum gesetzlichen Urlaubsanspruch, der nach dem Bundesurlaubsgesetz mindestens 20 Tage (bei einer Fünf-Tage-Woche) beträgt, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Er muss vom Arbeitgeber genehmigt werden.
Gibt es einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub?
Ein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlten Urlaub besteht nur in bestimmten Ausnahmefällen – zum Beispiel nach dem Pflegezeitgesetz, wenn Beschäftigte Angehörige pflegen müssen. In allen anderen Fällen liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er unbezahlten Urlaub gewährt.
Manche Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge enthalten Regelungen, die einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung in bestimmten Situationen vorsehen, etwa für Eltern oder bei längerer Krankheit von Familienmitgliedern.
Wichtig: Ohne Genehmigung darf kein Mitarbeiter eigenmächtig unbezahlten Urlaub nehmen, sonst drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Abmahnung.
Wird unbezahlter Urlaub von den Urlaubstagen abgezogen?
In der Regel wird unbezahlter Urlaub nicht von den gesetzlichen Urlaubstagen abgezogen – denn während des unbezahlten Urlaubs ruht das Arbeitsverhältnis. Das bedeutet: Es besteht weder Arbeitspflicht noch Vergütungspflicht.
Allerdings kann sich der Urlaubsanspruch verringern, wenn der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat dauert. In diesem Fall darf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch anteilig kürzen. Beispiel: Wenn du zwei Monate unbezahlten Urlaub nimmst, kann dein Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub um 1/6 reduziert werden.
Eine mögliche Faustregel:
| Dauer des unbezahlten Urlaubs | Mögliche Kürzung des Jahresurlaubs |
|---|---|
| bis 1 Monat | keine Kürzung |
| 2–3 Monate | anteilige Kürzung um 1/6 bis 1/4 |
| länger als 6 Monate | erhebliche Kürzung oder Wegfall möglich |
Diese Kürzung muss jedoch vertraglich oder betrieblich vereinbart sein. Ohne entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung bleibt der Urlaubsanspruch bestehen.
Wie beantrage ich unbezahlten Urlaub richtig?
Der Antrag auf unbezahlten Urlaub sollte immer schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Dabei sollte klar angegeben sein:
- Zeitraum des unbezahlten Urlaubs
- Grund der Freistellung (z. B. Reise, Pflege, Weiterbildung)
- geplante Rückkehr in den Betrieb
Der Arbeitgeber kann den Antrag aus betrieblichen Gründen ablehnen, etwa wenn die Abteilung stark ausgelastet ist oder keine Vertretung verfügbar ist. Daher ist es ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen und Alternativen (z. B. Sonderurlaub oder Teilfreistellung) zu besprechen.
Wie wirkt sich unbezahlter Urlaub auf den Urlaubsanspruch aus?
Solange der unbezahlte Urlaub kürzer als ein Monat ist, bleibt der gesetzliche Urlaubsanspruch unverändert. Erst wenn das Arbeitsverhältnis länger ruht, kann der Urlaubsanspruch anteilig gekürzt werden.
Der Hintergrund: Während eines Monats unbezahlten Urlaubs entstehen keine neuen Urlaubsansprüche, da keine Arbeitspflicht besteht. Wenn du beispielsweise zwölf Monate arbeitest, erhältst du pro Monat 1/12 deines Jahresurlaubs. Nimmst du also zwei Monate unbezahlte Freistellung, kannst du 2/12 des Anspruchs verlieren.
Wird unbezahlter Urlaub von den Urlaubstagen abgezogen? – Die Berechnung
Die Berechnung des unbezahlten Urlaubs betrifft vor allem das Gehalt und die Sozialversicherung. Da kein Lohn gezahlt wird, entfallen auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung – zumindest teilweise.
Beispiel zur Berechnung:
Ein Arbeitnehmer verdient 3.000 € brutto im Monat und nimmt 20 Kalendertage unbezahlten Urlaub.
• Berechnung: 3.000 € ÷ 30 Kalendertage = 100 € pro Tag
• Abzug: 20 Tage × 100 € = 2.000 €
Das Gehalt reduziert sich in diesem Monat auf 1.000 € brutto.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden anteilig berechnet. Ab dem zweiten Monat unbezahlten Urlaubs muss sich der Arbeitnehmer in der Regel freiwillig krankenversichern.
Was passiert mit der Krankenversicherung?
Während des ersten Monats unbezahlten Urlaubs bleibt der Versicherungsschutz über die gesetzliche Krankenversicherung bestehen, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht.
Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, endet die Pflichtversicherung automatisch. Dann ist eine freiwillige Versicherung erforderlich, um den Schutz aufrechtzuerhalten.
Bei der Rentenversicherung können Beitragslücken entstehen, wenn du länger als einen Monat unbezahlt bleibst. Diese Zeiten können später die Rentenhöhe geringfügig beeinflussen, da weniger Beitragsmonate gezählt werden.
Gibt es Sonderurlaub statt unbezahlten Urlaub?
Ja, in manchen Fällen haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub – etwa bei familiären Ereignissen (Geburt eines Kindes, Hochzeit, Todesfall). Dieser Sonderurlaub ist gesetzlich (§ 616 BGB) oder tariflich geregelt.
Ein längerer Sonderurlaub (z. B. Sabbatical, Weltreise, Pflege von Angehörigen) kann hingegen nur unbezahlt erfolgen, es sei denn, der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung sieht eine Teilvergütung vor.
Kann der Arbeitgeber unbezahlten Urlaub anordnen?
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber keinen unbezahlten Urlaub anordnen, da der Arbeitnehmer Anspruch auf vergütete Beschäftigung hat. Eine unbezahlte Freistellung ist nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers zulässig.
Ausnahme: In Krisenzeiten (z. B. Betriebsschließungen) kann durch betriebliche Vereinbarung oder im Rahmen von Kurzarbeit eine vorübergehende Freistellung erfolgen – dann aber meist mit teilweiser Entgeltfortzahlung.
Welche Regelungen gelten bei betrieblicher Vereinbarung?
Viele Unternehmen regeln den unbezahlten Urlaub in internen Richtlinien oder Betriebsvereinbarungen. Dort wird festgelegt:
- Wie lange unbezahlter Urlaub gewährt wird
- Welche Auswirkungen er auf den Urlaubsanspruch hat
- Wie die Versicherung während dieser Zeit gehandhabt wird
Solche Vereinbarungen sorgen für klare Strukturen und verhindern Missverständnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Welche Nachteile hat unbezahlter Urlaub?
Ein unbezahlter Urlaub bietet zwar Freiheit, bringt aber auch Risiken mit sich:
- Kein Gehalt: Für den Zeitraum entfällt das Einkommen.
- Sozialversicherung: Nach einem Monat müssen Beiträge selbst gezahlt werden.
- Urlaubsanspruch: Ab einem Monat kann der bezahlte Urlaub anteilig gekürzt werden.
- Rentenversicherung: Beitragslücken können die spätere Rente minimal verringern.
Es empfiehlt sich daher, vorab eine Berechnung der finanziellen und versicherungsrechtlichen Folgen durchzuführen und mit dem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
Fazit – Wird unbezahlter Urlaub von den Urlaubstagen abgezogen?
In den meisten Fällen nicht – unbezahlter Urlaub wird nicht von den gesetzlichen Urlaubstagen abgezogen, solange er weniger als einen Monat dauert. Erst bei längeren Freistellungen kann der Urlaubsanspruch gekürzt werden.
Wichtig ist, dass unbezahlte Urlaube schriftlich vereinbart, die Versicherungen geprüft und die finanziellen Folgen kalkuliert werden. Wer seinen Antrag auf unbezahlten Urlaub frühzeitig und transparent stellt, hat gute Chancen auf Genehmigung – ohne Einbußen beim regulären Urlaub.
FAQs: „Wird unbezahlter Urlaub von den Urlaubstagen abgezogen“
Wie wirkt sich unbezahlter Urlaub auf den Urlaubsanspruch aus?
• Bei einem unbezahlten Urlaub bis zu einem Monat bleibt der Urlaubsanspruch unverändert.
• Ab dem zweiten Monat kann der Arbeitgeber den Urlaub anteilig kürzen.
• Grundlage ist § 5 Bundesurlaubsgesetz (Teilurlaub).
Kann unbezahlter Urlaub von den Urlaubstagen abgezogen werden?
| Dauer des unbezahlten Urlaubs | Wird Urlaub gekürzt? |
|---|---|
| 1–30 Tage | Nein |
| 31–60 Tage | Ja, anteilig |
| über 3 Monate | Deutliche Kürzung möglich |
Nur wenn der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag dies ausdrücklich vorsieht, darf der unbezahlte Urlaub von den Urlaubstagen abgezogen werden.
Wie viel Geld weniger bei unbezahltem Urlaub?
Die Berechnung hängt vom monatlichen Gehalt ab. Beispiel:
• 3.000 € Monatsgehalt → 100 € pro Tag
• 10 Tage unbezahlter Urlaub → Abzug von 1.000 €
Zudem entfallen während der Freistellung Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, was sich auf die Versicherung auswirken kann.
Was ist der Nachteil von unbezahltem Urlaub?
• Kein Anspruch auf Gehalt während der Freistellung
• Möglicher Verlust von Urlaubsanspruch bei längerer Dauer
• Unterbrechung der Kranken- und Rentenversicherung nach einem Monat
• Keine Anrechnung auf Rentenpunkte




