Nicht jede Krankheit ist automatisch eine Behinderung – aber viele chronische oder langfristig einschränkende Erkrankungen können genau das sein. Doch welche Krankheiten gelten als Behinderung?
Wann spricht man überhaupt von einer Behinderung? Und wie wird der sogenannte Grad der Behinderung (GdB) ermittelt? Hier findest du alle Antworten, verständlich erklärt und im frischen Ton – damit du den Durchblick hast.
Behinderung – was bedeutet das eigentlich?
Der Begriff „Behinderung“ ist rechtlich klar definiert: Eine Person gilt als behindert, wenn ihre körperliche, geistige, seelische oder Sinnesfähigkeit für mehr als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht – und dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist.
Behinderungsgrad: Der Wegweiser im System
Ob eine Krankheit als Behinderung anerkannt wird, entscheidet sich oft an einem Wert: dem Grad der Behinderung (GdB).
Der GdB liegt zwischen 20 und 100 und gibt an, wie stark die gesundheitlichen Einschränkungen sind. Je höher der GdB, desto schwerer die Beeinträchtigung – und desto mehr Nachteilsausgleiche stehen dir zu.
Grad der Behinderung: Wie wird der GdB festgelegt?
Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch das Versorgungsamt. Grundlage dafür ist die sogenannte GdB-Tabelle, in der typische Erkrankungen und deren Auswirkungen auf Körper, Psyche und Alltag gelistet sind.
Antrag auf Feststellung
Wer eine gesundheitliche Einschränkung hat, kann einen Antrag auf Feststellung des GdB beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Es empfiehlt sich, möglichst viele ärztliche Unterlagen beizulegen – je detaillierter, desto besser. Auch Gutachten oder Entlassungsberichte können helfen.
GdB-Tabelle: Welche Krankheiten gelten als Behinderung?
Die folgenden Erkrankungen gelten (je nach Schwere und Ausprägung) als Behinderung und können zu einem GdB führen. Eine Auswahl:
Chronisch-entzündliche Krankheiten
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Morbus Crohn, Colitis ulcerosa
→ GdB 30–60, je nach Aktivität und Verlauf -
Rheumatoide Arthritis
→ GdB 20–50, bei schweren Verläufen auch mehr -
Multiple Sklerose
→ GdB 30–100, abhängig von Schubhäufigkeit und Mobilität
Psychische Erkrankungen
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Depression (chronisch)
→ GdB 30–70, bei schweren chronischen Depressionen auch höher -
Angststörungen, Zwangsstörungen, PTSD
→ GdB 20–60 -
Schizophrenie, bipolare Störungen
→ GdB 50–100
Erkrankung des Nervensystems
-
Epilepsie
→ GdB 30–80, je nach Anfallsart und -häufigkeit -
Parkinson
→ GdB 30–90 -
Migräne (chronisch, schwer)
→ GdB 20–50
Herzerkrankungen und Kreislauf
-
Herzinsuffizienz
→ GdB 30–80 -
Bluthochdruck (Hypertonie)
→ GdB 20–40, bei Organschäden auch mehr
Krebserkrankungen
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Brustkrebs, Prostatakrebs, Darmkrebs etc.
→ GdB 50–100, während der aktiven Therapie in der Regel GdB 50 -
Leukämien, Lymphome
→ GdB 60–100
Stoffwechselerkrankungen
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Diabetes mellitus Typ 1 und 2
→ GdB 20–50, je nach Komplikationen -
Adipositas (krankhaftes Übergewicht)
→ GdB 20–50, abhängig von BMI und Folgeerkrankungen
Atemwegserkrankungen
-
Asthma bronchiale
→ GdB 20–60 -
COPD
→ GdB 30–80
Schwerbehinderung: Ab wann gilt man als schwerbehindert?
Ab einem GdB von 50 gilt man in Österreich wie auch in Deutschland als schwerbehindert. Ab dann spricht man auch offiziell von einer Schwerbehinderung. Und: Ab GdB 50 bringt die Einstufung viele Vorteile.
Welche Vorteile bringt der Schwerbehindertenstatus?
Wer als schwerbehindert gilt, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:
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Zusätzliche Urlaubstage
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Kündigungsschutz im Job
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Steuerliche Vergünstigungen
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Ermäßigungen im ÖPNV oder bei kulturellen Einrichtungen
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Zugang zu bestimmten Förderungen
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Parkausweis (bei bestimmten Merkzeichen)
Merkzeichen und deren Bedeutung
Neben dem GdB gibt es sogenannte Merkzeichen, die zusätzliche Nachteilsausgleiche ermöglichen. Beispiele:
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G – erheblich gehbehindert
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aG – außergewöhnlich gehbehindert
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B – Begleitperson notwendig
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H – hilflos
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RF – Rundfunkgebührenbefreiung möglich
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Bl – blind
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Gl – gehörlos
Diese Merkzeichen werden ebenfalls durch das Versorgungsamt festgelegt und im Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Pflegegrad vs. GdB – Was ist der Unterschied?
Der Pflegegrad beschreibt, wie viel Unterstützung jemand im Alltag braucht – etwa bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Er reicht von Pflegegrad 1 (gering) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen).
Der GdB dagegen beurteilt ausschließlich den gesundheitlichen Funktionsverlust – also die Behinderung an sich. Beide Werte sind unabhängig voneinander, können aber gemeinsam auftreten.
Welche Krankheiten führen zu welchem GdB?
Ein kurzer Überblick über typische Krankheiten und deren möglichen Grad der Behinderung:
| Krankheit | GdB-Bereich |
|---|---|
| Depression (mittelgradig) | 30–50 |
| Epilepsie | 30–80 |
| Brustkrebs (in Therapie) | 50 |
| COPD | 30–80 |
| Diabetes mit Komplikationen | 40–50 |
| Morbus Crohn (aktiv) | 40–60 |
| Parkinson | 40–90 |
| Schwerhörigkeit (beidseitig) | 30–60 |
GdB 50, 60, 70, 80, 90, 100 – was steckt hinter den Zahlen?
GdB 50
Der Eintritt in die Schwerbehinderung. Bringt rechtlich viele Vorteile. Typisch bei schweren chronischen Erkrankungen, Krebsbehandlungen oder dauerhaften Einschränkungen.
GdB 60
Ein höherer Grad, oft mit zusätzlich eingeschränkter Erwerbsfähigkeit. Häufig bei mehreren Diagnosen in Kombination.
GdB 70
Starke Einschränkungen, oft mit Merkzeichen und besonderem Unterstützungsbedarf. Auch psychische Erkrankungen können diesen Wert erreichen.
GdB 80
Schwere körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, oft mit Hilfsbedürftigkeit im Alltag. In vielen Fällen Anspruch auf Pflegeleistungen.
GdB 90
Nur noch eingeschränkte Selbstständigkeit, oft bei mehreren gleichzeitig bestehenden schweren Erkrankungen oder fortgeschrittener Pflegebedürftigkeit.
GdB 100
Höchstmögliche Bewertung. Typisch bei kompletter Pflegebedürftigkeit, massiven Behinderungen, vollständigem Verlust wichtiger Körperfunktionen.
Was zählt alles zu einer Behinderung?
Die Liste ist lang. Grundsätzlich zählt jede chronische oder dauerhafte Einschränkung – körperlich, geistig oder psychisch.
Auch Sinnesbeeinträchtigungen wie Blindheit oder Gehörlosigkeit sind inkludiert. Wichtig ist die Dauer der Beeinträchtigung (mind. sechs Monate) und deren Auswirkung auf das tägliche Leben.
Dazu gehören unter anderem:
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Mobilitätseinschränkungen (z. B. durch Gelenkerkrankungen)
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Seh- und Hörstörungen
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Sprachstörungen
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geistige oder psychische Erkrankungen
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Krebserkrankungen mit Langzeitfolgen
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chronische Organkrankheiten
Wie viele Prozent bekomme ich für welche Erkrankung?
Der GdB wird in Prozenten angegeben – allerdings nicht im medizinischen, sondern im sozialen Sinn. Die Diagnose allein entscheidet nicht über den Wert, sondern deren Auswirkung auf dein Leben.
Ein Beispiel: Zwei Menschen mit Diabetes können einen völlig unterschiedlichen GdB haben. Wer den Zucker mit Ernährung und Tabletten im Griff hat, bekommt vielleicht GdB 30. Wer ständig unterzuckert oder insulinpflichtig ist, kann auf GdB 50 oder mehr kommen.
Kann man den GdB beantragen?
Ja! Jeder, der glaubt, unter einer gesundheitlichen Einschränkung zu leiden, kann beim Versorgungsamt den GdB beantragen. Wichtig ist dabei eine gute Dokumentation – also Atteste, Befunde, Krankenhausberichte. Bei Ablehnung oder zu niedrigem GdB kannst du Widerspruch einlegen.
Fazit: Welche Krankheiten gelten als Behinderung?
Ob psychisch, körperlich oder chronisch krank – viele Erkrankungen können als Behinderung gelten, wenn sie deinen Alltag nachhaltig einschränken. Der Grad der Behinderung (GdB) zeigt, wie stark diese Einschränkungen sind.
Ab einem GdB von 50 bist du schwerbehindert und erhältst zahlreiche Vorteile – von Steuererleichterungen über Kündigungsschutz bis hin zu Mobilitäts- oder Pflegehilfen. Es lohnt sich, den GdB feststellen zu lassen, wenn du dauerhaft erkrankt bist.
Und keine Sorge: Die Beantragung ist kein Stigma – sondern dein Recht auf Unterstützung.





