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Handwerkerbonus 2024: Finanzielle Unterstützung für Sanierungen im Burgenland

Seit dem 1. April 2024 bietet das Land Burgenland mit der Sonderwohnbauförderungsaktion „Handwerkerbonus 2024“ finanzielle Unterstützung für Sanierungsarbeiten an.

Mit einem Förderbudget von 5 Millionen Euro sollen Burgenländerinnen und Burgenländer motiviert werden, in die Sanierung ihres Wohnraums zu investieren. Gefördert werden handwerkliche Arbeitsleistungen von Unternehmen aus dem Burgenland. Zum Folder.

Burgenland Handwerkerbonus 2024: Was wird gefördert?

Der Bonus deckt 25 % der reinen Arbeitskosten ab, mit einem Maximalbetrag von 7.000 Euro pro Haushalt. Bei Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung, wie thermische Sanierungen oder die Installation von Regenwassernutzungsanlagen, können bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Ziel ist es, nicht nur die Lebensqualität zu verbessern, sondern auch den lokalen Arbeitsmarkt und die Wirtschaft anzukurbeln.

Förderungsfähig: Handwerker und befugte Gewerbebetriebe

Folgende Handwerker und befugte Gewerbebetriebe mit
Sitz im Burgenland sind unter anderem förderungsfähig:
• Baumeister
• Baugewerbetreibende
• Bodenleger
• Brunnenbauer
• Dachdecker
• Denkmal-, Fassaden und Gebäudereinigung
• Elektro-, Gebäude- und Alarmanlagentechnik
• Gas- und Sanitärtechnik
• Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer
• Gärtner
• Hafner
• Heizungstechnik; Lüftungstechnik, Kälte- und Klimatechnik
• Holzbaugewerbetreibende
• Keramiker; Platten- und Fliesenleger
• Kommunikationselektronik
• Kunststoffverarbeitung
• Maler und Anstreicher;
• Mechatroniker
• Rauchfangkehrer
• Schädlingsbekämpfung
• Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede
• Pflasterer
• Spengler
• Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung
und Terrazzomacher
• Stuckateure und Trockenausbauer
• Tapezierer
• Ingenieurbüros
• Tischler und Bautischler
• Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddäm

Fördervoraussetzungen und Antragstellung in Burgenland

Förderberechtigt sind Arbeiten, die zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2024 durchgeführt werden. Die Anträge müssen spätestens bis zum 10. Januar 2025 eingereicht werden. Die Fördermaßnahme richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnobjekten, die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben und deren Gebäude seit mindestens zehn Jahren besteht.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Eine Förderung können Eigentümerinnen und Eigentümer des Wohnobjekts sowie deren nahestehende Personen beantragen, sofern sie die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine gleichgestellte Staatsbürgerschaft (z.B. EU-Bürger) besitzen.

Was wird nicht gefödert?

Nicht gefördert werden Materialkosten, Geräte, Kleinmaterial und Entsorgung (mit Ausnahme bei Energieeffizienzmaßnahmen), Arbeiten an nicht zur Wohnnutzfläche zählenden Gebäudeteilen (wie Garagen oder Pools), gesetzlich vorgeschriebene Arbeiten (z.B. Kaminkehrung), Maßnahmen, die durch den Burgenländischen Ökoenergiefonds förderbar sind (wie Photovoltaikanlagen oder alternative Wärmeerzeugungsanlagen), sowie die Errichtung oder Reparatur von Gas- oder Öl-Heizungen. Auch der Kauf von Einrichtung oder Sanierungen an Möbeln wird nicht unterstützt.

Weitere Informationen und das Antragsformular sind unter www.burgenland.at/handwerkerbonus abrufbar.

FAQ „Handwerkerbonus 2024“

Wie hoch ist der Handwerkerbonus 2024?

Der Handwerkerbonus 2024 bietet folgende Förderungen:

  • 25 % der reinen Arbeitskosten (ohne Umsatzsteuer) bei allgemeinen Sanierungsarbeiten, bis zu 7.000 Euro pro Haushalt.
  • 25 % der Arbeits- und Materialkosten bei Energieeffizienzmaßnahmen, bis zu 10.000 Euro pro Haushalt.

Wann kommt der Handwerkerbonus 2024?

Der Handwerkerbonus 2024 startet offiziell am:

  • 1. April 2024
  • Förderungen können bis zum 31. Dezember 2024 beantragt werden.
  • Die Einreichfrist endet spätestens am 10. Januar 2025, solange Fördermittel vorhanden sind.

Wie oft kann ich den Handwerkerbonus beantragen?

  • Der Handwerkerbonus 2024 kann einmal pro Haushalt im Förderzeitraum beantragt werden.
  • Es gibt keine Möglichkeit, den Bonus für dasselbe Wohnobjekt mehrfach zu nutzen.

Welche Betriebe sind für den Handwerkerbonus zugelassen?

Für den Handwerkerbonus 2024 sind nur Unternehmen aus dem Burgenland förderungsfähig, darunter:

  • Baumeister
  • Bodenleger
  • Dachdecker
  • Elektriker
  • Installateure (Gas, Wasser, Heizung)
  • Maler und Anstreicher
  • Tischler
  • Spengler

Alle Betriebe müssen einen Sitz oder eine Niederlassung im Burgenland haben und zur Durchführung der Arbeiten befugt sein.

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